Corona 2G+ ab 28.12.2021

Liebe Mitglieder,

die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um.
Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Dienstag, 28. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen.

Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich

Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert.
Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden

hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Weitere Details findet ihr unter:

Pressemitteilung NRW
https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausweitung-der-kontaktbeschraenkungen-auf

Änderung der Corona Schutzverordnung
Coronaschutzverordnung – gültig ab 28. Dezember 2021